Abgeordnetenversammlung

Die Abgeordnetenversammlung ist das oberste Organ der strategischen Ebene des Regionalplanungsverbandes. Sie wird vom Vorstand einberufen und findet mindesten 1x jährlich statt. Die Aufgaben und Kompetenzen sind in den Satzungen umschrieben. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Jede Verbandsgemeinde wählt zwei Abgeordnete. Davon muss mindestens eine Person Mitglied des Gemeinderates sein. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre und entspricht derjenigen der Gemeinderäte. Die Abgeordneten sind verpflichtet, aktiv in der Repla Oberes Freiamt mitzuwirken und bei Bedarf in Kommissionen und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.