Bau- und Zonenplanungen in den Gemeinden

Die Gemeinden sind gemäss §13 des BauG verpflichtet, ihre Nutzungspläne regional abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt auf Stufe der regionalen Planungsverbände.

Die Gemeinden der Region Oberes Freiamt haben in den vergangenen Jahren wichtige regionale Konzepte erarbeitet, welche jeweils an den Abgeordnetenversammlungen von den Verbandsgemeinden beschlossen wurden.

Für die regionale Beurteilung und Begründung berücksichtigen die Konzepte neben den kantonalen Vorgaben im Richtplan auch wichtige regionale Abstimmungen.

  • Landschaftsentwicklungskonzept LEP
  • Zukunftsvision Oberes Freiamt
  • Regionales Entwicklungskonzept REK mit wichtigsten Handlungsfeldern
  • Regionales Siedlungs- und Verkehrskonzept RSVK

Mit dem neuen RPG werden verschiedene Änderungen bei Zonenplanrevisionen berücksichtigt werden müssen. Neben den Richtplananpassungen, welche bereits in Arbeit sind, wird im Sommer 2015 eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Baugesetztes notwendig. Die wichtigsten Forderungen des neuen RPG sind die Regelung der Mehrwertabgabe und die Bauland-Verfügbarkeit.

Mitglieder der Arbeitsgruppe Bau- und Zonenplanungen

  • Wiss Pius, GA Dietwil, Präsident Repla Oberes Freiamt
  • Balmer Stefan, GA Abtwil, VS Repla, Präsident Landschaftskommission
  • Knoblauch Hans-Peter, Fachplaner Repla Oberes Freiamt
  • Räber Daniel, Geschäftsstellenleiter Repla Oberes Freiamt
  • Freiermuth Benno, Kreisplaner, BVUARE (Vertreter Kanton)

Hochwasserschutz Reusstal

Die Erkenntnisse aus dem Hochwasser vom August 2005 zeigen die Defizite in der Hochwassersicherheit entlang der Reuss von der Gemeinde Dietwil bis Rottenschwil auf. An zahlreichen Orten kam es zu Ausuferungen und Überflutungen. Die Dämme zwischen Mühlau und Rottenschwil wurden an mehreren Stellen überströmt, obwohl sie gemäss früheren Einschätzungen einen Schutz vor einem 1‘000-jährigen Hochwasserereignis hätten bieten sollen.

Die vom Kanton eingeleitete Machbarkeitsstudie vom 20. November 2007 hat wichtige Hinweise in Bezug auf Rahmenbedingungen, Schadenpotential und Lösungsansätze aufgezeigt. Für den zukünftigen Schutz entlang der Reuss in den 3 Kantonen Aargau, Zug und Zürich sind die Hochwasserschutzvorhaben des Oberliegerkantons Luzern nach wie vor von grosser Bedeutung:

  • Ausbau der kleinen Emme und der Reuss
  • Regulierung des Vierwaldstättersees

 

Massnahmen aus der Sicht der Region

Der Vorstand des Regionalplanungsverbandes Oberes Freiamt hat sich zu Beginn der neuen Amtsperiode 2014 – 2017 mit den Schwerpunkten der regionalen Arbeiten befasst und ist zum Schluss gekommen, dass das Projekt Hochwasserschutz Reusstal einen hohen Stellenwert bei den Anliegergemeinden der Region hat. Wir teilen die Meinung des Bundesamtes für Umwelt, dass der Hochwasserschutz verbessert werden muss, auch im Hinblick, dass in Zukunft grosse Hochwasser häufiger zu erwarten sind.

Im Wissen um die grossen Aktivitäten und dem Respekt vor deren Auswirkungen im Kanton Luzern, haben wir uns im April 2014 an den Leiter Sektion Wasserbau, Markus Zumsteg, gewendet um unsere Anliegen voranzutreiben.

Unser Begehren wurde speditiv aufgenommen und bereits am 14. Mai 2014 konnten wir neben dem Hochwasserschutz auch die Ziele der Bereiche Erholung, Grund- und Trinkwassernutzung mit den Bereichsleitern vom Kanton besprechen.

Mit Brief vom 29. August 2014 haben wir unser Anliegen beim Baudirektor, RR Stephan Attiger, deponiert. Wir hielten als Fazit fest, dass mit der Sanierung des historischen Reusswehrs die Regulierung des Vierwaldstättersees als wirkungsvolles Element der Hochwasserregulierung in der Reuss zu wenig Wirkung erzielt werden kann. Es braucht eine effiziente Seeregulierung bei der Reussbrücke, wie sie bereits vor Jahren von Grossrat Andreas Villiger aus Sins gefordert wurde.

RR Attiger hat unser wichtiges Anliegen aufgenommen und hat uns versprochen, noch im 2014 mit Regierungsrat Robert Küng vom Kanton Luzern die Projektorganisation und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die von uns vorgeschlagene Begleitgruppe aus dem Oberen Freiamt wurde vom Kanton bestätigt.

Mitglieder der Begleitgruppe Hochwasserschutz Reusstal

  • Wiss Pius, GA Dietwil, Präsident Repla Oberes Freiamt
  • Balmer Stefan, GA Abtwil, VS Repla, Präsident Kommission Landschaft
  • Küng Hannes, GA Merenschwand, Vorstand Repla Oberes Freiamt
  • Bucher Ralf, Grossrat, Präsident beratende Kommission Reusstal
  • Villiger Andreas, VA Sins
  • Räber Daniel, Geschäftsstellenleiter Repla Oberes Freiamt

Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial

Sei es beim Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, eines öffentlichen Gebäudes, eines Gewerbebaues, eines landwirtschaftlichen Bauvorhabens oder beim Strassen- und Kanalisationsbau, also bei den meisten Bautätigkeiten fällt Aushub an. Wir alle sind daher Verursacher von Aushubmaterial.

Was ist unverschmutzter Aushub?
Als Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial gilt Material, das bei Bautätigkeiten anfällt. Es umfasst Lockergestein, wie Kies, Sand, Silt und Ton oder Gemische davon, sowie gebrochenes Felsmaterial. Aushub gilt gemäss technischer Verordnung über Abfälle (TVA) als unverschmutzt, wenn die in ihm enthaltenen Stoffe die TVA Grenzwerte nicht überschreiten und keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, Grün- oder Bauabfälle enthalten.

Bis vor wenigen Jahren konnte der anfallende Aushub in den bestehenden Kiesgruben im Aargau zur Wiederauffüllung abgelagert werden. Das Obere Freiamt ist leider keine Region mit Kiesvorkommen und somit stehen auch keine Kiesgruben zur Wiederauffüllung zur Verfügung.

Bereits im Jahr 1990 hat die Regionalplanung Oberes Freiamt diese Notsituation erkannt und hat erste Standortabklärungen in Auftrag gegeben. Die in Frage kommenden 12 Standorte wurden von einem Fachplanungsbüro untersucht und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.

Als Meilenstein ist die Gründung der Deponie Freiamt AG mit 10 in der Region tätigen Unternehmern und die Zusammenarbeit mit dem GR Beinwil und den Grundeigentümern zu bezeichnen. Das „Modell Oberes Freiamt“ wird vom Kanton als vorbildliches Beispiel immer wieder erwähnt.

  • Deponiestandorte im Oberen Freiamt

  • Einzugsgebiet Deponie «Weid-Banacker» Gemeinde Beinwil 2013

  • Endgestaltung von der Deponie «Babilon» Gemeinde Dietwil

  • Lage der Deponie „Babilon“ in der Gemeinde Dietwil

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    Projekt Windpark Lindenberg

    Der Windpark Lindenberg als Teil der Energiestrategie des Bundes und des Kantons Aargau

    Die Schweiz als rohstoffarmes Land ist stark von Energieimporten aus dem Ausland abhängig und importiert heute ca. 80% des Gesamtenergieverbrauches aus dem Ausland. Der gesamtschweizerische Energieverbrauch hat sich seit den 50er Jahren verfünffacht. Rund ein Viertel des Energieverbrauches macht dabei die elektrische Energie aus, deren Jahresverbrauch bei rund 60 TWh liegt. Nach dem richtungsweisenden Entscheid des Bundes zur Energiestrategie 2050 von 2011, sollen die neuen erneuerbaren Energien ausgebaut und so der heimische Anteil der Energie erhöht werden.

    In der 2015 verabschiedeten Energiestrategie des Kantons Aargau wird festgestellt, dass sich auf den fünf möglichen kantonalen Standorten bis 2035 insgesamt 50 GWh Strom durch Windkraftanlagen produzieren lassen. Der Lindenberg ist der grösste der fünf bereits im Richtplan verankerten Windenergiestandorte. Das Projekt trägt somit wesentlich dazu bei, einheimische, erneuerbare Energie für die künftige Stromproduktion im Aargau zu erschliessen.

    Das Projekt
    Gemäss dem regionalen Konzept zur Ausscheidung von Gebieten für Windkraftanlagen, bestehen drei mögliche Räume für Windpärke auf dem Lindenberg. Dies sind die Räume Lindenberg Ost, Lindenberg West und Müswanger Allmend / Weienbrunne. Ein Windpark muss gemäss dem Konzept aus mindestens 3 Windkraftanlagen bestehen. Der genaue Anlagentyp wird in der Projektierungsphase im Verlaufe des Nutzungsplanungsverfahrens festgelegt. Gemäss dem Energiekonzept des Kantons Aargau sollen die Standorte bestmöglich genutzt werden. Die seit Frühling 2014 laufenden Windmessungen zeigen, dass Anlagen mit 3 MW Leistung pro Windkraftanlage und Jahr rund 5 bis 5.5 Mio. kWh Strom produzieren können. Dies entspricht dem durchschnittlichen Strombedarf von 1’100 bis 1’200 Vierpersonen-Haushaltungen pro Anlage. Der gesamte Perimeter Lindenberg liesse in den drei genannten Räumen (kantonsübergreifend) die Platzierung von bis zu 11 Anlagen zu. Die derzeitigen Untersuchungen gehen in einer ersten Ausbaustufe von einem Windpark mit bis zu 6 Windkraftanlagen aus.

    Die Projektträger
    Die Projektplanung auf dem Lindenberg erfolgt zurzeit durch die Projektträger ennova SA (www.ennova.ch), AEW Energie AG (www.aew.ch), die zentralschweizerischen Kraftwerke (www.ckw.ch) und die Windenergie Lindenberg AG (www.windenergie-lindenberg.ch). Gemeinsam treiben sie das Projekt Windpark Lindenberg (www.windpark-lindenberg.ch) voran. Durch die Zusammenarbeit werden lokale Verbundenheit und Erfahrung im Energiesektor gut miteinander vereint.
    Anfang 2016 soll eine Aktiengesellschaft gegründet werden, mit dem Zweck, das Projektvorhaben Windpark Lindenberg zu entwickeln und den Windpark zu betreiben. Es ist geplant, alle bisherigen Projektrechte und die bisher erarbeiteten Planungsgrundlagen der Projektträger auf die Aktiengesellschaft zu übertragen.

    Die Projektentwicklung
    2012 wurde das Regionale Konzept zur Ausscheidung von Gebieten für Windkraftanlagen in Kraft gesetzt. Im gleichen Jahr schlossen der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt, die Idee Seetal, die Gemeinden Hitzkirch (LU), Hohenrain (LU) und Beinwil Freiamt (AG) eine Vereinbarung zur gemeinsamen Koordination der Planungen von Windkraftanlagen, welche die planerischen Rahmenbedingungen für die Regionen und Gemeinden festhält.

    2013 erfolgte die Anpassung des Richtplans des Kantons Aargau, in dessen Kapitel E 1.3 die Thematik Windenergieanlagen geregelt und der Standort Lindenberg festgelegt wurde. Die im gleichen Jahr verfasste Ergänzung zum Regionalen Entwicklungsplan (REP Seetal), „Bild 19 Windenergie“ legt den Standort Lindenberg auf Luzerner Seite fest.

    2014 wurde ein 90 m hoher Windmessmast auf dem Gebiet der Gemeinde Beinwil errichtet, der seit März 2014 bis heute Daten aufzeichnet.

    2015 wurden durch eine spezialisierte Umweltplanungsfirma Feldaufnahmen zur Fledermauspopulation auf dem Messmast und auf dem Boden erhoben. Vegetationsaufnahmen entlang der bestehenden Strassenachsen und an möglichen Anlagenstandorten dokumentieren den derzeitigen Zustand Vegetation im Bereich des Untersuchungsgebietes.
    Die Auswertung der Messungen auf dem Windmessmast zeigen, dass eine langjährig durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5.3 m/s auf 100 m vorliegt. Dadurch ist der Standortnachweis erbracht, dass mit den heute üblichen 3 MW-Anlagen wirtschaftlich Strom auf dem Lindenberg produziert werden kann.

    2016 werden auf dem Gebiet des Raumes Lindenberg Ost (Beinwil/Freiamt) Arbeiten zur Anpassung des Nutzungsplanes und der damit verbundenen Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Viel Wert wird dabei auf den Mitwirkungsprozess gelegt, welcher die Bevölkerung und die involvierten Interessengruppen über den gesetzlichen Rahmen hinaus mit in das Projekt einbinden wird. Der Start des Prozesses bildet die von Projektträgern und der Gemeinde Beinwil ins Leben gerufene Arbeitsgruppe, welche ihre Arbeit im Januar 2016 aufgenommen hat und fortan das Projekt mitgestalten wird. Der Teilnehmerkreis der Arbeitsgruppe wird sich entsprechend der Planung entwickeln.