Standortförderung im Kanton Aargau

Das Gesetz über die Standortförderung hat der Grosse Rat am 31. März 2009 gestützt auf §§ 25 der Kantonsverfassung mit folgendem Zweck und Zielen beschlossen.

§ 1 Zweck

Das Gesetz unterstützt die Entwicklung einer hohen Standortqualität des Kantons Aargau und seiner Regionen für ansässige und sich ansiedelnde natürliche und juristische Personen.

§ 2 Ziele

a)    Nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft

b)    Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Aargau

c)    Erhaltung und Schaffung eines hohen Volkseinkommens pro Kopf und hoher Wertschöpfung pro Atrbeitsplatz

d)    Erhöhung der Standortzufriedenheit ansässiger Unternehmen

e)    Stärkung der Attraktivität als Wirtschaftskanton

f)     Profilierung als Wohnkanton mit hoher Lebensqualität

g)    Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen